Warum ausländische Eigentümer und Käufer darauf achten sollten und worauf sie achten müssen
Sie müssen kein griechischer Staatsbürger sein, um von diesen Gesetzen zu profitieren. Ausländische Staatsbürger können in Griechenland sowohl Schenkungen als auch elterliche Zuwendungen tätigen und empfangen, und zwar unter denselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie griechische Staatsbürger.
Es ist entscheidend zu prüfen, ob Ihr Steuerwohnsitzland die Transaktion als steuerpflichtig behandelt; beispielsweise könnten im Vereinigten Königreich oder in den USA lokale Schenkungssteuerregelungen gelten.
Ihr griechischer Notar und Steuerberater können Sie in beiden Bereichen beraten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Hier sind einige wichtige Informationen, die Sie als Immobilienbesitzer in Griechenland wissen sollten:
- Doppelbesteuerungsabkommen: Prüfen Sie, ob Ihr Land ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Griechenland hat, um eine Doppelbesteuerung desselben Vermögenswerts zu vermeiden.
- Professionelle Beratung: Es ist unerlässlich, einen griechischen Anwalt oder Steuerberater zu konsultieren, um die ordnungsgemäße Anwendung der Verfahren sicherzustellen.
Wie sieht es mit der Besteuerung aus?
Kommen wir nun zu dem Thema, das alle interessiert: Steuern. Die Übertragung Ihrer Immobilie durch eine Schenkung oder eine elterliche Schenkung kann erhebliche Steuerersparnisse bringen und den späteren Erbschaftsprozess vereinfachen. Denken Sie immer daran, einen griechischen Notar und Steuerberater zu konsultieren, um den Prozess auf die Bedürfnisse Ihrer Familie abzustimmen.
In Griechenland sind alle Schenkungen und elterlichen Zuwendungen steuerpflichtig. Der Steuersatz hängt von zwei Hauptfaktoren ab:
1. Der Wert der Immobilie (basierend auf ihrem objektiven Wert (αντικειμενική αξία), wie er von den griechischen Steuerbehörden festgelegt wird).
2. Die Beziehung zwischen dem Schenkenden und dem Beschenkten.
Hier eine einfache Übersicht:
- Eltern → Kinder (elterliche Schenkung): Steuerfrei bis zu 800.000 € pro Elternteil. Alles, was darüber hinausgeht, wird mit 10 % besteuert. Dies ist bei weitem die häufigste und steuerlich günstigste Option für Familien.
- Nahe Verwandte (z. B. Geschwister, Großeltern, Enkelkinder): Es gelten niedrigere Steuersätze, die jedoch nicht so großzügig sind wie die Steuerbefreiung für elterliche Schenkungen.
- Nicht verwandte Personen: Es gelten höhere Steuersätze, was Schenkungen bei Übertragungen außerhalb der Familie im Allgemeinen weniger attraktiv macht.
Zum Vergleich: Immobilienverkäufe in Griechenland unterliegen einer Übertragungssteuer von 3,09 %, sodass Schenkungen von Eltern bei der Übertragung von Immobilien zwischen Familienmitgliedern oft zu deutlich geringeren Gesamtkosten führen. Darüber hinaus liegt der objektive Steuerwert vieler Immobilien – insbesondere in ländlichen Gebieten Griechenlands – oft deutlich unter ihrem tatsächlichen Marktwert, was die anfallenden Steuern weiter senken kann. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle: