Airbnb-Regeln in Griechenland im Jahr 2026: Was Käufer und Immobilieneigentümer wissen sollten

Lesezeit: 4 Minuten

Inhaltsübersicht

Airbnb-Vorschriften in Griechenland: Ein gezielter Ansatz im Jahr 2026 

Kurzzeitvermietungen sind nach wie vor ein wichtiger Bestandteil der griechischen Tourismuslandschaft. Im Jahr 2026 wird die griechische Regierung jedoch weiterhin gezielte Vorschriften in bestimmten städtischen Gebieten anwenden, in denen sich die Kurzzeitvermietungsaktivitäten besonders konzentriert haben. 

Es ist wichtig, gleich zu Beginn darauf hinzuweisen, dass diese Maßnahmen nicht landesweit gelten. Die große Mehrheit der Orte in Griechenland - einschließlich der meisten Inseln, Küstengebiete, Vororte und kleineren Städte - ist nicht betroffen. 

In einem kürzlich erschienenen Artikel, den Sie hier finden können indem Sie hier klicken, In diesem Artikel haben wir den Anstieg der Kurzzeitvermietungen in Griechenland im Jahr 2025 erwähnt, wie aus den Daten von Eurostat hervorgeht. 

Cretan Countryside Haven

Was sich im Jahr 2026 tatsächlich geändert hat 

Airbnb-Registrierung in ausgewiesenen städtischen Gebieten 

In einigen wenigen dicht besiedelten Stadtvierteln in Athen und Thessaloniki sind die Neuregistrierungen für Kurzzeitvermietungen (AMA - Αριθμός Μητρώου Ακινήτου) derzeit eingeschränkt.

In diesen Zonen: 

- Die Airbnb-Registrierung ist an den aktuellen Eigentümer gebunden, nicht dauerhaft an die Immobilie 

- Wenn sich die Eigentumsverhältnisse durch Verkauf, elterliche Verfügung oder Erbschaft ändern, wird die bestehende Registrierung gelöscht. 

- Der neue Eigentümer kann die Immobilie weiterhin zur langfristigen Vermietung oder zur Eigennutzung nutzen 

Diese Regel gilt nur in klar definierten Gebieten, in denen der Wohnungsdruck am größten ist.  

Athen, Griechenland

Athen, Griechenland

Wo diese Regeln gelten 

Athen - Begrenzte zentrale Bezirke 

Die Beschränkungen gelten weiterhin in Teilen des Athener Zentrums, vor allem in Stadtvierteln mit außergewöhnlich hoher Touristennachfrage. 

Dazu gehören ausgewählte Bereiche innerhalb: 

- Der 1. Stadtbezirk (oft auch als Bezirk bezeichnet) ist das historische und kommerzielle Zentrum: Umfasst das Geschäftsdreieck (Plaka, Monastiraki, Syntagma, Omonia), Kolonaki, Exarcheia, Ilisia, Neapoli und Koukaki. 

- Die 2. kommunale Gemeinschaft: Umfasst Gebiete wie Mets, Neos Kosmos, Agios Artemios und Pagrati. 

- Die 3. kommunale Gemeinschaft: Umfasst Petralona, Thiseio, Gazi, Votanikos, Metaxourgio und Rouf. 

Selbst in Athen sind viele Stadtteile für Kurzzeitvermietungen völlig offen. 

Thessaloniki - nur historisches Zentrum 

Ab März 2026 gelten ähnliche Maßnahmen für den historischen und kommerziellen Kern der ersten Gemeinde von Thessaloniki (oft als Bezirk bezeichnet). Die Aussetzung von Neuzulassungen wird zunächst für ein Jahr gelten, mit der Möglichkeit einer Verlängerung. Dazu gehören der Aristoteles-Platz, die Achsen Egnatia und Tsimiski, Ladadika und das Gebiet um den Hafen, Rotonda, Kamara und die Gebiete von Ano Poli sowie die Strandpromenade bis zum Weißen Turm.  

Auch dies betrifft nur einen kleinen Teil der Stadt, in dem sich die Kurzzeitvermietungen stark konzentrieren. 

Weißer Turm

Weißer Turm, Thessaloniki

Ein Jahr der Überprüfung, kein dauerhaftes Verbot 

Das Jahr 2026 wird als Überprüfungszeitraum angesehen. Die Behörden überwachen die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Verfügbarkeit von Wohnraum und die Mietpreise in diesen spezifischen Stadtvierteln. 

Künftige Entscheidungen werden auf der Grundlage von Daten getroffen, und mögliche Anpassungen werden voraussichtlich eher geografisch ausgerichtet sein als allgemein oder landesweit. 

Was sich nicht geändert hat 

Außerhalb dieser besonderen städtischen Gebiete: 

- Kurzzeitvermietungen werden weiterhin im Rahmen des bestehenden nationalen Rahmens durchgeführt 

- Neue Airbnb-Registrierungen weiterhin möglich 

- Inselziele, Küstengebiete, Ferienorte und Vororte sind nicht betroffen. 

Paros, Santorin, Chania und Chalkidiki werden überwacht 

Jüngste Medienberichte haben auch die erhöhte Aufmerksamkeit auf stark nachgefragte Reiseziele wie Paros, Santorin, Chania und Teile der Chalkidiki hervorgehoben, wo die Kurzzeitvermietung in den letzten Jahren stark zugenommen hat. 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist es wichtig klarzustellen, dass diese Gebiete nicht unter ein generelles landesweites Verbot von Kurzzeitmieten fallen. Stattdessen werden sie aufgrund der starken saisonalen Nachfrage und des Drucks auf die Verfügbarkeit von Wohnraum vor Ort, insbesondere für ständige Einwohner und Saisonarbeiter, genauer überwacht. 

Insel Paros

Praktisch gesehen: 

- Bestehende Kurzzeitvermietungen in diesen Gebieten fallen weiterhin unter den nationalen Rahmen 

- Neuanmeldungen sind weiterhin möglich, sofern die Vorschriften des AADE und des Tourismusministeriums eingehalten werden. 

- Künftige Beschränkungen, sofern sie eingeführt werden, dürften eher lokal und datengesteuert sein als insel- oder regionsweite Verbote. 

Für die meisten Käufer, die ein Ferienhaus, eine Anlageimmobilie oder einen Lifestyle-Kauf in Erwägung ziehen, bleibt das rechtliche Umfeld vertraut und überschaubar. 

Griechenland stößt weiterhin auf großes Interesse bei internationalen Käufern, und Kurzzeitmieten sind in vielen Teilen des Landes nach wie vor eine praktikable Option. Mit der richtigen Due-Diligence-Prüfung und Beratung vor Ort können Käufer immer noch Immobilien finden, die perfekt mit ihren Investitions- oder Lebensstilzielen übereinstimmen. 

FAQ: Airbnb-Regeln in Griechenland (2026) 

Ist Airbnb in Griechenland im Jahr 2026 noch erlaubt? 

Ja, Kurzzeitvermietungen sind in ganz Griechenland weiterhin im Rahmen des bestehenden nationalen Rahmens möglich. Die Maßnahmen von 2026 gelten nur für bestimmte städtische Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, nicht landesweit. 

Sind die griechischen Inseln davon betroffen? 

Im Allgemeinen nicht. Die meisten griechischen Inseln, Küstendestinationen und Feriengebiete sind davon nicht betroffen. Kurzfristige Vermietungen sind nach wie vor erlaubt, sofern die Immobilie ordnungsgemäß registriert ist und die Anforderungen der AADE und des Tourismusministeriums erfüllt. 

Was ist mit Paros, Santorin, Chania und Chalkidiki? 

Diese Reiseziele werden derzeit aufgrund der hohen Nachfrage genauer geprüft, sind aber nicht von einem generellen Verbot betroffen. Bestehende Vermietungen laufen normal weiter, und Neuzulassungen sind weiterhin möglich. Etwaige künftige Maßnahmen werden voraussichtlich lokal und datengestützt und nicht inselweit eingeführt. 

Kann ich trotzdem eine Immobilie kaufen und sie kurzfristig vermieten? 

Ja, an den meisten Orten. Wie bei jedem Immobilienkauf ist es wichtig, sich vor dem Kauf über das jeweilige Gebiet und die Bebauung zu informieren, insbesondere in beliebten Stadtzentren oder historischen Vierteln. 

Ist Griechenland noch attraktiv für kurzfristige Mietinvestitionen? 

Ja. Griechenland ist nach wie vor einer der beliebtesten Tourismusmärkte Europas, und Kurzzeitvermietungen sind in vielen Teilen des Landes, insbesondere auf den Inseln, in den Urlaubsgebieten und in den Vorstädten, ein weit verbreitetes und praktikables Modell. 

 Hier finden Sie unseren vollständigen Leitfaden für Kurzzeitmieten in Griechenland, hier klicken.

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